Diözesanausschuss

Der Diözesanausschuss ist das höchste beschlussfassende Gremium des KjG Diözesanverbandes außerhalb der Diözesankonferenz. Der Diözesanausschuss schlichtet bei Streitfragen, bespricht Anträge, die von der DIKO vertagt wurden, berät aktuelle Themen und kümmert sich um alles, was aktuell anfällt. Die Mitglieder des Diözesanausschusses sind automatisch auch Mitglieder des Trägervereins, der für die Finanzen des Diözesanverbandes verantwortlich ist. Der Diözesanausschuss handelt im Rahmen der Satzung und den Grundlagen und Zielen der KjG. Auf der Diözesankonferenz bekommt der Diözesanausschuss immer wieder neue Aufträge.

Wer ist alles Mitglied im DA oder kann Mitglied werden?

Die Mitglieder des Diözesanausschuss werden im Rahmen der Diözesankonferenz gewählt. Im Diözesanausschuss gibt es 10 Stellen, von denen 2 Stellen für geistliche Leitungen (männlich und weiblich) reserviert sind. Um zu verhindern, dass alle Mitglieder des Diözesanausschuss aus nur einem Bezirk kommen, gibt es die Regel, dass pro Bezirksgebiet maximal 5 Vertreter in den Diözesanausschuss gewählt werden können. Neben diesen gewählten Mitgliedern ist immer auch die Diözesanleitung Mitglied im Diözesanausschuss. Fachkundige Unterstützung erhält der DA zudem von unseren Referent*innen.

Die aktuellen Mitglieder des DA:

Klara Adam, Anika Agne, Raphael Braun, Aline Geißler, Hannah Quirin (DL), Daniel Rutz, Martin Schneider, Michael Schnell (DL)

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